Skip to main content
ORBIT-Studie
Phase 1

Im Zuge der Qualitätsentwicklung und der Verbesserung der Kinder- und Jugendarbeit im Vogtlandkreis wurde ein externes Unternehmen durch den Landrat beauftragt die Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit zu untersuchen.

Das Organisationsberatungsinstitut Thüringen (ORBIT) nahm den Prüf-/Analyseauftrag im Rahmen der Bedarfsausdifferenzierung und Angebotsüberprüfung zur Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII) an.

"ORBIT hat in der Projektumsetzung vorrangig auf mit sozialwissenschaftlicher Methodik geführte, leitfadengestützte Interviews bzw. Fokusgruppen mit den verschiedenen Akteur*innen, die im Vogtlandkreis an der Gestaltung der Kinder- und Jugendarbeit beteiligt sind, gesetzt. Zentrales Element der Auftragserfüllung ist außerdem eine Analyse von Dokumenten, die von der Jugendamtsverwaltung bereitgestellt wurden." (Kurzbericht ORBIT, S.3)

Die Abschlussberichte beinhalten Empfehlungen und Orientierungen für Handlungsschritte, die für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit im Vogtlandkreis nötig wären.

Folgende Ergebnisse werden in den Abschlussberichten begründet und ausführlich empfohlen:

  • Erhebung der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und Bedarfsermittlung 
  • Finanzplanung mithilfe einer Priorisierung der Bedarfe 
  • Angebotsstrukturierung mithilfe von Kernzentren der Kinder- und Jugendarbeit
  • Aufwertung der Stellung der Kinder- und Jugendarbeit, Sicherstellung guter Rahmenbedingungen und transparente Bewertung der Angebote 
  • Etablierung von Beteiligungsstrategien
Phase 2

Sozialwissenschaftliche Bedarfsermittlung der Kinder- und Jugendarbeit 2023/2024 – Externe Vergabe abermals an das Organisationsberatungsinstitut ORBIT.

Es gab bereits eine Auftaktveranstaltung am 28.09.2023 im Natur- und Umweltzentrum Vogtland e. V. mit Beratungsinstitut in Oberlauterbach. 

Gemeinsam mit Trägern und Verantwortlichen der Kinder- und Jugendarbeit im Vogtlandkreis wurden Zielformulierungen für den Prozess der „Umsetzung der ORBIT-Studie“ erarbeitet. Die Formulierung der Leitziele ist Gegenstand eines Beschlussantrages im Jugendhilfeausschuss.

Der Beschluss soll ein politisches Bekenntnis zu den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit nach SGB VIII §§11-13 (Mobile Jugendarbeit) darstellen.