Mitglieder im VKJR können Jugendverbände, Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendinitiativen und andere werden, die Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII betreiben, die die Satzung des VKJR anerkennen und im Vogtlandkreis in der Jugendhilfe tätig sind.
Sie müssen über eine eigene Satzung bzw. Ordnung, die Kinder- und Jugendarbeit als grundlegendes Ziel einschließt, verfügen und ihre Angelegenheiten personell und finanziell selbständig wahrnehmen.
Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendinitiativen und andere, die Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII betreiben und die bereits einem anderen Verband eines freien Trägers der Jugendhilfe angehören, können nicht als eigenes Mitglied in den VKJR aufgenommen werden, wenn der Verband bereits Mitglied im VKJR ist.
Von jedem Mitglied des Jugendringes wird die Bereitschaft erwartet, mit allen anderen Mitgliedern zusammenzuarbeiten.
Alle Mitglieder des VKJR haben gleiche Rechte und Pflichten.
Parteipolitische Jugendverbände, Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendinitiativen und andere, auch wenn sie Jugendarbeit im Sinne des KJHG betreiben, können nicht Mitglied im VKJR werden.
Kostenlose Nutzung der Mitgliederkarte des DJH
(Dt. Jugendherbergswerk)
Vergünstigungen bei Fortbildungsangeboten des Vogtlandkreisjugendringes
Kostenlose Beratung in Fragen der Förderung auf Landes- und Landkreisebene, zu Vereinsrecht,...
Kostenlose Vermittlung von Kontakten für Projekte mit Jugendlichen oder Kontakte zu Behörden, Vereinigungen, Stiftungen,..
Unterstützung bei der Initiierung von Projekten, gemeinsame Suche nach Fördertöpfen, o.Ä.
Unterstützung bei jugendpolitischen Aktivitäten
Nutzung des VKJR als Interessenvertretung für Jugendverbände, Jugendfreizeitstätten, Jugendclubs, Mobile Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendliche selbs
Fördermittelvergabe für den Bereich Kinder- und Jugenderholung
Gemeinsame Präsentation der Mitglieder bei regional bedeutsamen Festen
Jedes Mitglied bleibt in seiner inhaltlichen und organisatorischen Arbeit 100% eigenständig.
1. Vollversammlung 1x im Jahr
Anwesenheit aller Mitglieder durch ihre Delegierten
2. Vorstand-Treffen 1x pro Monat
Repräsentation des VKJR bei Veranstaltungen, Sprecher bei jugendpolitischen Runden, Grußworte, ...
3. Vereinsausschuss-Treffen nach Bedarf
Beratung zu aktuellen Problemen der Kinder- und Jugendarbeit, Empfehlungen zu konkreten Aktionen des VKJR
Der Vorstand, als auch der Vereinsausschuss werden in 3-jährigem Rhythmus von der Vollversammlung gewählt.
Das Tagesgeschäft wird von der Koordinierungsstelle erledigt.
Devise: Gemeinsam sind wir stark!
Um ein Mitglied zu werden, muss ein schriftlicher Antrag auf Aufnahme durch die gewählte Leitung des Jugendvereins an den Vorstand des VKJR gestellt werden.
Name und Sitz des Antragstellers
Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder sonstigen Verantwortlichen
Satzung, Statut des Antragstellers oder eine Selbstdarstellung und Zielformulierung
Protokollauszug der zuständigen Beschlussorgane über den Beschluss des Beitritts zum VKJR
Der Vorstand gibt eine Stellungnahme zur Entscheidung auf Mitgliedschaft an die Vollversammlung ab. Diese entscheidet über die Aufnahme. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme gibt es nicht.
Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheschlusses.
03741/403962 oder
Anton-Kraus-Straße 31
08529 Plauen