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Mitglied werden

Wer kann Mitglied werden?

Mitglieder im VKJR können Jugendverbände, Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendinitiativen und andere werden, die Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII  betreiben, die die Satzung des VKJR anerkennen und im Vogtlandkreis in der Jugendhilfe tätig sind.
Sie müssen über eine eigene Satzung bzw. Ordnung, die Kinder- und Jugendarbeit als grundlegendes Ziel einschließt, verfügen und ihre Angelegenheiten personell und finanziell selbständig wahrnehmen.
Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendinitiativen und andere, die Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII betreiben und die bereits einem anderen Verband eines freien Trägers der Jugendhilfe angehören, können nicht als eigenes Mitglied in den VKJR aufgenommen werden, wenn der Verband bereits Mitglied im VKJR ist.
Von jedem Mitglied des Jugendringes wird die Bereitschaft erwartet, mit allen anderen Mitgliedern zusammenzuarbeiten.
Alle Mitglieder des VKJR haben gleiche Rechte und Pflichten.
Parteipolitische Jugendverbände, Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendinitiativen und andere, auch wenn sie Jugendarbeit im Sinne des KJHG betreiben, können nicht Mitglied im VKJR werden.

Vorteile

  • 1.

    Kostenlose Nutzung der Mitgliederkarte des DJH
    (Dt. Jugendherbergswerk)

  • 2.

    Vergünstigungen bei Fortbildungsangeboten des Vogtlandkreisjugendringes

  • 3.

    Kostenlose Beratung in Fragen der Förderung auf Landes- und Landkreisebene, zu Vereinsrecht,...

  • 4.

    Kostenlose Vermittlung von Kontakten für Projekte mit Jugendlichen oder Kontakte zu Behörden, Vereinigungen, Stiftungen,..

  • 5.

    Unterstützung bei der Initiierung von Projekten, gemeinsame Suche nach Fördertöpfen, o.Ä.

  • 6.

    Unterstützung bei jugendpolitischen Aktivitäten

  • 7.

    Nutzung des VKJR als Interessenvertretung für Jugendverbände, Jugendfreizeitstätten, Jugendclubs, Mobile Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendliche selbs

  • 8.

    Fördermittelvergabe für den Bereich Kinder- und Jugenderholung

  • 9.

    Gemeinsame Präsentation der Mitglieder bei regional bedeutsamen Festen

  • 10.

    Jedes Mitglied bleibt in seiner inhaltlichen und organisatorischen Arbeit 100% eigenständig.

Gremienarbeit des VKJR

1. Vollversammlung 1x im Jahr
Anwesenheit aller Mitglieder durch ihre Delegierten

2. Vorstand-Treffen 1x pro Monat
Repräsentation des VKJR bei Veranstaltungen, Sprecher bei jugendpolitischen Runden, Grußworte, ...

3. Vereinsausschuss-Treffen nach Bedarf
Beratung zu aktuellen Problemen der Kinder- und Jugendarbeit, Empfehlungen zu konkreten Aktionen des VKJR

Der Vorstand, als auch der Vereinsausschuss werden in 3-jährigem Rhythmus von der Vollversammlung gewählt.
Das Tagesgeschäft wird von der Koordinierungsstelle erledigt.


Devise: Gemeinsam sind wir stark!

Aufnahmeverfahren

  • A Antrag

    Um ein Mitglied zu werden, muss ein schriftlicher Antrag auf Aufnahme durch die gewählte Leitung des Jugendvereins an den Vorstand des VKJR gestellt werden.

  • B Inhalte Antrag
    • Name und Sitz des Antragstellers

    • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder sonstigen Verantwortlichen

    • Satzung, Statut des Antragstellers oder eine Selbstdarstellung und Zielformulierung

    • Protokollauszug der zuständigen Beschlussorgane über den Beschluss des Beitritts zum VKJR

  • C Entscheidung

    Der Vorstand gibt eine Stellungnahme zur Entscheidung auf Mitgliedschaft an die Vollversammlung ab. Diese entscheidet über die Aufnahme. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme gibt es nicht.

  • D Widerspruch

    Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheschlusses.

Noch Fragen?

03741/403962 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.