Kinder- und Jugenderholung
Fördermittelverwaltung und Information über Ferienfahrten im Vogtlandkreis
Bildrechte - Versöhnungskirche Plauen
Was hat der Vogtlandkreisjugendring mit den Ferienfreizeiten im Vogtland zu tun?
Für die Kinder, Jugendlichen und Eltern veröffentlichen wir jährlich den Ferienfetzer, um eine übersichtliche Information zu erhalten, was für die Kinder und Jugendlichen im Vogtlandkreis alles so los ist - vor allem in den Ferien. Mit dieser Online-Broschüre wird es den Kids in den Ferien auf keinen Fall langweilig! :)
Unsere zweite Verbindung zu den Ferienfreizeiten ist Frau Streit, welche sich um die Verwaltung von Fördermittel für Kinder- und Jugenderholung kümmert. Hier können Träger und Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit Ferienfahrten gefördert bekommen. Die Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Vogtlandkreis (siehe Kapitel 2.2 Kinder- und Jugenderholung).
Die anschließenden Erklärungen sind wörtlich aus dieser Förderrichtlinie entnommen.
Stadtranderholung
- örtliche Erholungsmaßnahmen ohne Übernachtung
- täglich mindestens sechsstündiges Programm
- Dauer der Maßnahme: min. 3 bis max. 15 Tagen während der Ferienzeiten in Sachsen
- förderfähig Teilnehmer von 6 bis 18 Jahren mit Wohnsitz im Vogtlandkreis
- Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen
- pro angefangene 8 Teilnehmer 1 Betreuer förderfähig
- Förderung einer zusätzlichen Küchenkraft bei Selbstversorgermaßnahmen pro 15 Teilnehmern
- Maßnahmen mit einer Dauer von mind. 3 Tage (2 Übernachtungen) bis max. 15 Tage. Für die Förderung gelten An- und Abreisetag als 1 Tag (Anwesenheit mind. 18 Stunden incl. Fahrtzeit)
- förderfähig sind Teilnehmer von 6 bis 21 Jahren mit Wohnsitz im Vogtlandkreis
- Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen
- pro angefangene 8 Teilnehmer ist 1 Betreuer förderfähig
- förderfähig ist eine zusätzliche Küchenkraft bei Selbstversorgermaßnahmen pro 15 Teilnehmern
- thematisch konzipierte Maßnahmen
- sollen die Familien in ihrer Erziehungsaufgabe stärken
- inhaltlich-pädagogisch untersetzter Bildungsanteil muss mindestens 30% betragen
- förderfähig sind alle Familienmitglieder, unabhängig vom Alter mit Wohnsitz im Vogtlandkreis
- förderfähig, wenn die fam.-päd. Freizeiten in Sachsen oder in einem an den Vogtlandkreis angrenzenden Bundesland stattfinden
- maximal 3 Übernachtungen förderfähig
- Mindestteilnehmerzahl: 4 Familien mit 8 Personen
- vorrangige Förderung von Maßnahmen für Familien in besonders belastenden Situationen
- Maßnahmen mit einer Dauer von min. 3 bis max. 15 Tagen
- förderfähig sind Teilnehmer von 3 bis 18 Jahren mit Wohnsitz im Vogtlandkreis
- Mindestteilnehmerzahl: 4 Familien mit 8 Personen
- pro angefangene 8 Teilnehmer 1 Betreuer förderfähig